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Nun besteht alle Geisteswissenschaft darinnen, daß das Geheimnis eben enthüllt werde, daß das Geheimnis wirklich vor die Welt hintrete.

  • Dr. Rudolf Steiner am 30. Januar 1924

🟠 Originale und Faksimiles von Rudolf Steiner
🟠 Unveröffentlichte Vorträge
🟠 Klartextübertragungen
🟠 Handschriften
🟠 Typoskripte
🟠 Erstausgaben
🟠 Historische Dokumente (Fotos, Postkarten…)
🟠 Nachlässe (Mathilde Scholl, Paul Ritter, Johanna und Adalbert von Kayserlingk u.a.)

Das Vortragswerk Rudolf Steiners und seine Veröffentlichung

Rudolf Steiner hielt mehr als 6.000 Vorträge zu geisteswissenschaftlichen Themen, einen kleineren, aber bedeutsamen Teil öffentlich, den größeren Teil aber vor Mitgliedern der theosophischen und später der anthroposophischen Gesellschaft, also oft vor recht kleinem Zuhörerkreis. Vergleicht man das mit seinen geschriebenen Werken – Büchern und Aufsätzen -, so stellen die Vorträge den bei Weitem umfangreichsten Teil seines Werkes dar.

Zu manchen Themen, die später auch praktisch große Bedeutung erlangten, wie etwa die Waldorfpädagogik oder die biologisch-dynamische Landwirtschaft, gibt es keinerlei schriftlichen Quellen, so daß hier die Vorträge die einzige Grundlage bilden.

Rudolf Steiner hätte sicherlich gerne noch mehr Themen in eigenen Büchern behandelt, wie er es z. B. im Nachwort zu „Von Seelenrätseln“ selbst formuliert hat, aber die ungeheuer intensive Vortragstätigkeit und der Aufbau vieler praktischer Anwendungen seiner Geisteswissenschaft ließen ihn nicht dazu kommen.

Ursprünglich wollte Steiner nicht, daß die Vorträge mit- und nachgeschrieben wurden; mündliche Mitteilung sollte mündliche Mitteilung bleiben. Aber schon sehr früh begannen Hörer seiner Vorträge damit, von diesen Vorträgen Mit- und Nachschriften anzufertigen und „unter der Hand“ in Umlauf zu bringen.

Um diesem Wildwuchs zu begegnen, wurden viele Vorträge dann von Marie von Sievers (Marie Steiner) als Zyklen oder Einzelvorträge publiziert, wobei diese Publikationen zunächst ausschließlich für Mitglieder der Theosophischen und später Anthroposophischen Gesellschaft gedacht waren, aber auch hier konnte nicht verhindert werden, daß sie auch über den Mitgliederkreis hinaus in Umlauf kamen. Mit der Neugründung der Anthroposophischen Gesellschaft Weihnachten 1923 entfiel dann auch offiziell  jegliche „Geheimhaltung“.

Die Mitschriften waren natürlich von sehr unterschiedlicher Qualität; sie reichten von kurzen Inhaltsangaben und Zusammenfassungen bis zu stenografischen und dann in Klartext übertragenen Mitschriften. Auch die Stenogramme hatten unterschiedliche Qualität. Erst ab 1915/16 wurden viele Vorträge durch die Berufsstenografin Helene Finckh mitgeschrieben und so durchgängig eine recht zverlässige Qualität erreicht. Rudolf Steiner hat nur in ganz wenigen Fällen diese Vortragsmitschriften korrigiert und bearbeitet, so daß man, wie er selbst gesagt hat, damit rechnen muß, daß sie auch Fehler enthalten.

Der Großteil der Rudolf Steiner Gesamtausgabe (GA), herausgegeben von der Rudolf Steiner Nachlassverwaltung, besteht nun aus solchen Vortragsnachschriften, wobei die Quelldokumente mehr oder weniger für die Veröffentlichung bearbeitet wurden. Jahrzehntelang waren die Informationen über die Textgrundlage sehr spärlich; das hat sich erst in späteren Jahren ein wenig geändert.

Aber der Vergleich mit den Quelldokumenten war für den normalen Leser praktisch nicht möglich, auch wenn es theoretisch möglich ist, im Archiv der Rudolf Steiner Nachlassverwaltung (und auch im Archiv am Goethanum) auf Antrag Einsicht zu nehmen, wobei allerdings die Möglichkeit, sich Kopien anzufertigen, stark eingeschränkt ist.

Und welcher Leser hat schon die Gelegenheit, mal eben nach Dornach zu reisen, um sich eine bestimmte Stelle, die ihm rätselhaft erscheint, vor Ort in den Quelldokumenten anzusehen? Von einer wirklichen Quellenforschung nach heutigem wissenschaftlichen Standard kann man da auf keinen Fall sprechen.

Marie Steiner hatte der von ihr gegründeten Nachlassverwaltung ursprünglich den Auftrag erteilt, sämtliches verfügbare Material Steiners bis zum Jahre 1955 (dem Ende der damals gültigen Schutzfrist)  zu veröffentlichen. Die Verlängerung der Schutzfrist auf 50 bzw. 70 Jahre nahm die Nachlassverwaltung dann zum Anlaß, mit der Herausgabe der Werke im Rahmen der „Rudolf Steiner Gesamtausgabe“ praktisch noch einmal von vorne zu beginnen, und diese Arbeit ist bis heute noch lange nicht abgeschlossen: mehr als 1.000 Vorträge warten noch auf die Veröffentlichung in der Gesamtausgabe; ein Teil davon ist schon einmal in irgendwelchen, meist schwer zugänglichen Zeitschriften oder sonstigen Medien erschienen, ein Teil bis heute noch unveröffentlicht.

Für eine wirkliche Quellenforschung ist es unerläßlich, daß auch die Quelldokumente vollständig erfaßt und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Mit den heute zur Verfügung stehenden technischen Möglichkeiten der Digitalisierung und Publikation im Internet wäre das auch relativ leicht und kostengünstig zu bewerkstelligen, aber daran scheint die Nachlassverwaltung bis heute kein Interesse zu haben.

Vorrangiges Ziel ist es nun, möglichst viel von diesem Quellenmaterial öffentlich zugänglich zu machen und alle interessierten Menschen oder Institutionen, die über solches Quellenmaterial verfügen, bei der Digitalisierung und Veröffentlichung dieses Materials zu unterstützen. Dazu gehören nicht nur die Nachschriften von Vorträgen Rudolf Steiners, sondern auch alles Quellenmaterial von Zeitzeugen, Wegbegleitern, Mitarbeitern und Schülern Rudolf Steiners, das noch vor dem Verschwinden gerettet werden kann.